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   BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 138/88   

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BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 138/88 (https://dejure.org/1989,15788)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1989 - VIII ZR 138/88 (https://dejure.org/1989,15788)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1989 - VIII ZR 138/88 (https://dejure.org/1989,15788)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 323/78

    Falsche Anwendabarkeit einer Bestimmung auf Grund eines offensichtlichen

    Auszug aus BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 138/88
    Berufungsurteile, gegen die - wie hier - das Rechtsmittel der Revision statthaft ist, müssen nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO einen Tatbestand enthalten, weil nach § 561 Abs. 1 ZPO nur das aus dem Tatbestand oder den Sitzungsniederschriften ersichtliche Parteivorbringen der Beurteilung durch das Revisionsgericht unterliegt und dieses seine Aufgabe nur erfüllen kann, wenn das Berufungsurteil eine Sachverhaltsdarstellung enthält, aus der sich ergibt, von welchen tatsächlichen Voraussetzungen das Berufungsgericht ausgegangen ist (vgl. u.a. Senatsurteil vom 19. Dezember 1979 - VIII ZR 323/78 = WM 1980, 253).
  • BGH, 11.10.1989 - VIII ZR 282/88

    Wirksamkeit eines Tankstellenmietvertrages - Berufungsurteil ohne Tatbestand -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Berufungsurteile, gegen die das Rechtsmittel der Revision statthaft ist, nach § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO einen Tatbestand enthalten, weil nach § 561 Abs. 1 ZPO nur das aus dem Tatbestand oder dem Sitzungsprotokoll ersichtliche Parteivorbringen der Beurteilung durch das Revisionsgericht unterliegt und dieses seine Aufgabe nur erfüllen kann, wenn das Berufungsurteil eine Sachverhaltsdarstellung enthält, aus der sich ergibt, von welchen tatsächlichen Voraussetzungen das Berufungsgericht ausgegangen ist (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1979 - VIII ZR 323/78 = WM 1980, 253 f; zuletzt Senatsurteil vom 7. Juni 1989 - VIII ZR 138/88 -).
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